Mit Bello in der Bim

Wer mit dem Hund in den Öffis unterwegs ist, muss einiges beachten. Wir sagen Ihnen, auf was es ankommt.

© TOW|Houdek© TOW|Houdek

 

Rolltreppen, Menschenmassen, ratternde U-Bahn-Waggons: Eine Fahrt mit den Öffis ist eine aufregende Angelegenheit. Wenn Sie mit Ihrem Hund in Bus, Bim und Bahn unterwegs sein wollen, so sollten Sie ihn behutsam daran gewöhnen.

 

 

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • In den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt in Wien die Leinen- und Maulkorbpflicht. Ausgenommen sind Hunde, die in einem geschlossenen, geeigneten Behälter (einer Tier-Transporttasche) mitgeführt werden. Assistenzhunde müssen lediglich angeleint sein. Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt nicht nur in den Fahrzeugen selbst, sondern auch innerhalb der Anlagen der Wiener Linien, also in den U-Bahn-Stationen, Aufzügen, Ticketstellen etc.
  • Jeder Hund, der nicht in einem geschlossenen Behälter transportiert wird oder eingetragener Assistenzhund ist, benötigt einen Fahrschein – auch kleine Hunde und Welpen. Im Einzelverkauf ist ein Halbpreisticket zu lösen, Jahreskartenbesitzer*innen können einen Hund kostenlos in den Öffis mitnehmen.
  • Bitte lassen Sie Ihren Hund niemals auf die Rolltreppe! Wenn die Pfoten, Krallen oder Haare in Rillen und Zwischenräume geraten, kann der Hund schwere Verletzungen erleiden. Nutzen Sie stattdessen den Lift oder die Stiegen oder tragen Sie Ihren Hund.

Weitere Informationen zum Thema gibt es bei den Wiener Linien.

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