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FAQs

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Sachkundenachweis?

Der Sachkundenachweis für künftige Hundehalter*innen soll sicherstellen, dass vor der Anschaffung des Tieres die notwendigen Kenntnisse erlangt werden, um den Hund tiergerecht zu halten.  

Wer muss einen Sachkundenachweis machen?

Ab dem 1. Juli 2019 hat jede Person vor Anschaffung eines Hundes einen Sachkundenachweis gemäß § 5 Abs. 12 des Wiener Tierhaltegesetzes zu erbringen. Ausgenommen hiervon sind Personen, die in den vorausgehenden zwei Jahren einen Hund gehalten haben. Diese müssen die Haltung für diesen Zeitraum nachweisen, z.B. mittels behördlicher Bestätigung über die Entrichtung der Hundeabgabe.

Zur Absolvierung eines Sachkundenachweises sind nur jene Personen zugelassen, die über die notwendige Verlässlichkeit verfügen. Verlässlichkeit ist nicht gegeben bei einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung wegen Tierquälerei gemäß § 222 Strafgesetzbuch, bei einer rechtskräftigen Bestrafung wegen einer Übertretung der §§ 5 oder 6 Tierschutzgesetz, bei einer rechtskräftigen Verhängung eines Verbots der Tierhaltung gemäß § 39 TSchG, bei einer rechtskräftigen Verhängung eines Verbots der Tierhaltung und des Umgangs mit Tieren gemäß § 4 Wiener Tierhaltegesetz.

Vom Sachkundenachweis ausgenommen ist die Haltung von Hunden in behördlich genehmigten Tierheimen, Tierspitälern oder Tierpensionen sowie von Diensthunden des Bundes wie auch von ehemaligen Diensthunden des Bundes, sofern diese durch die Polizeidiensthundeführerin oder den Polizeidiensthundeführer, die oder der diesen Hund als Diensthund geführt hat, weiterhin gehalten oder verwahrt werden. Ebenfalls ausgenommen von der Verpflichtung, einen Sachkundenachweis zu erbringen, sind die Personen, die berechtigt sind, Sachkunde-Kurse vorzutragen (siehe Wer darf Sachkunde-Kurse anbieten?)

Alle anderen Personen, die in Wien einen Hund halten möchten, müssen einen Sachkundenachweis erbringen, und es gibt keine Möglichkeit, sich von der Pflicht befreien zu lassen.

Wo kann ich den Sachkundenachweis machen?

Die Kurse werden an verschiedenen Orten in Wien und Umgebung angeboten. Eine Übersicht finden Sie hier.

Wie melde ich mich für einen Kurs an?

  • Öffnen Sie die Hunde-Kunde-Website
  • Klicken Sie unter dem Reiter Sachkunde auf Kursorte & Anbieter
  • Suchen Sie in der Listenübersicht oder auf der Karte Ihren bevorzugten Kursort oder Kursvortragende/n aus
  • Nehmen Sie Kontakt mit dem/der Vortragenden auf und melden Sie sich direkt bei diesem/dieser für einen Sachkundekurs an 

Was kostet der Sachkundenachweis?

Der Sachkunde-Kurs kostet 40 Euro. Weitere Gebühren für die anschließende Ausstellung des Nachweises o.ä. fallen nicht an. Die Kurs-Gebühr geht vollständig an den/die Kursvortragende/n.

Wie lange ist der Sachkundenachweis gültig?

Der Sachkundenachweis ist ab Absolvierung des Kurses zwei Jahre gültig.

Wer darf Sachkunde-Kurse anbieten?

Alle Personen, die berechtigt sind, Sachkunde-Kurse anzubieten, sind namentlich auf der Hunde-Kunde-Website angeführt.

Um sich für die Durchführung von Sachkunde-Kursen zu qualifizieren, müssen die Vortragenden zu (mindestens) einem der folgenden Personenkreise gehören:

  • Personen, die das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin“ bzw. „Tierschutzqualifizierter Hundetrainer“ gemäß der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden tragen
  • Hundetrainerin*innen, die berechtigt sind, den Wiener Hundeführschein zu prüfen (§ 6 der Wiener Hundeführscheinverordnung)
  • Tierärzt*innen , die über eine einschlägige fachspezifische, mit einer Prüfung abgeschlossenen Zusatzausbildung verfügen. Als solche können etwa angesehen werden
    • das Zertifikat für Verhaltensmedizin des Vereins Österreichischer Kleintiermediziner – VÖK oder eine diesbezüglich gleichwertige Ausbildung sowie
    • der Kurs „Kynologisches Grundlagenseminar zum Wiener Sachkundenachweis“ der Landesstelle Wien der Österreichischen Tierärztekammer inkl. Prüfung.

Was umfasst der Sachkunde-Kurs?

Der Kurs dauert mindestens vier Stunden und vermittelt grundlegendes Wissen über zeitgemäße Hundehaltung. Dazu gehören:

  • grundsätzliche Überlegungen vor der Anschaffung eines Hundes (inklusive Aufklärung über unseriöse Quellen und Qualzucht)
  • Kenntnisse über Hundehaltung, Ernährung, Pflege, Gesundheit, Kosten, Entwicklung vom Welpen zum erwachsenen Hund, der Hund als soziales Lebewesen (Kontakte mit Bezugspersonen/mit Artgenossen), Erkennen von Stress-, Angst- und Beschwichtigungssignalen, Körpersprache, häufige Missverständnisse zwischen Mensch und Hund, Ruhebedürfnis/Beschäftigung
  • Kenntnisse über tiergerechte Hundeausbildung, Lernverhalten, positive Bestärkung, Hilfsmittel in der Erziehung, Verhaltensauffälligkeiten (Erkennen, Ansprechpersonen), Praxisübungen
  • Kenntnisse über relevante Rechtsvorschriften (Wiener Tierhaltegesetz, Hundeabgabegesetz, Grünanlagenverordnung, Reinhalteverordnung, Straßenverkehrsordnung, Tierschutzgesetz, 2. Tierhaltungsverordnung hinsichtlich der Mindesterfordernisse für die Haltung von Hunden)

Muss ich eine Prüfung machen bzw. kann ich durchfallen?

Nach Absolvierung des Sachkunde-Kurses wird den TeilnehmerInnen von den Vortragenden eine Bestätigung ausgestellt, die als Sachkundenachweis gilt. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Allerdings gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Programms Geprüfter Stadthund eine freiwillige Prüfung abzulegen, die auf den Inhalten des Sachkunde-Kurses aufbaut. Als Belohnung wird den TeilnehmerInnen bei erfolgreicher Prüfung im Folgejahr die Hundeabgabe in Höhe von 72 Euro erlassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Müssen alle Familienmitglieder den Sachkundenachweis machen?

Einen Nachweis über den besuchten Sachkunde-Kurs benötigen nur die/der Hundehalter/in. Familienmitglieder oder sonstige im selben Haushalt lebende Personen benötigen keinen Nachweis. Sie sind aber herzlich eingeladen, zur Vorbereitung auf den neuen tierischen Mitbewohner ebenfalls einen Sachkunde-Kurs zu besuchen.

Werden die Kurse für den Sachkundenachweis in anderen Sprachen angeboten?

Ja. Der Sachkundekurs wird auch auf Englisch angeboten. 

Wann muss ich den Hund für die Hundeabgabe anmelden, und wie lange habe ich dann Zeit, den Sachkundenachweis zu machen?

Alle Informationen zur Anmeldung für die Hundeabgabe finden Sie hier.

Grundsätzlich gilt: Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen, nachdem er in das Gebiet der Stadt Wien gebracht wurde und das Alter von 3 Monaten erreicht hat, anmelden.

Der Sachkundekurs soll vor der Anschaffung des Hundes absolviert und der Nachweis bei der Anmeldung vorgelegt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Hundeführschein und einem Sachkundenachweis?

Den Hundeführschein müssen alle Personen ablegen, die einen Hund einer bestimmten Rasse oder einer Kreuzung daraus („Listenhund“) halten, führen oder verwahren möchten. Die betreffenden Rassen sind in der Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden festgelegt.

Der Besuch eines Sachkundekurses ist für alle Personen verpflichtend, die in den letzten zwei Jahren keinen Hund gehalten haben und nun einen Hund – egal welcher Rasse – anschaffen wollen.

Müssen auch Halter*innen von Listenhunden vor der Anschaffung einen Sachkundenachweis erlangen?

Der Sachkundenachweis ist einheitlich für alle Hunderassen und gilt somit auch für Listenhunde. Nach der Anschaffung sind Halter*innen eines Listenhundes jedoch verpflichtet, einen Hundeführschein zu machen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Ich wohne in Niederösterreich, aber werde mit meinem künftigen Hund oft in Wien unterwegs sein. Muss ich dann auch den Sachkundenachweis erbringen?

Der Sachkundenachweis muss nur von den künftigen Hundehalter*innen erbracht werden, die ihren Hund in einem Wiener Haushalt halten und zur Entrichtung der Hundeabgabe verpflichtet sind. Grundsätzlich stehen die Sachkunde-Kurse jedoch allen Interessierten, die sich vor Anschaffung eines Hundes mit maßgeblichen Fragen zur Haltung beschäftigen möchten, offen.

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