Pflege von langhaarigen Hunden - eine haarige Angelegenheit
Langes Haar muss gepflegt werden, das wussten schon Rapunzel und Kaiserin Sisi. Leider wird vielen Hundehalter*innen erst nach Anschaffung des Hundes bewusst, dass langhaarige Rassen, lockige Hunde oder Hunde mit viel Unterwolle auch speziell gepflegt werden müssen.
So gibt es unbedingt notwendige Pflegehandlungen, die täglich durchgeführt werden sollten und essenziell für die Gesunderhaltung des Haarkleides und damit auch des Hundes sind. Oft sind diese Maßnahmen gar nicht aufwändig und können zu einer kleinen, täglichen Routine gemacht werden.
Diese kann zum Beispiel aus folgenden Teilen bestehen:
- Abwischen von sehr langem Haarbewuchs rund ums Maul direkt nach dem Fressen (wenn Feuchtfutter oder selbstgekocht gefüttert wird) und eventuell auch nach dem Trinken
- Auswischen der Ohren mit einem Feuchttuch (nicht auf Ölbasis), besonders bei Hunden mit viel Behang auf den Ohren oder bei lockigen Hunden
- Abwischen der Pfoten nach dem Spaziergang, wenn diese nass oder schmutzig geworden sind
- Wenige Minuten Bürsten/Kämmen (je nach Fellbeschaffenheit) beim gemeinsamen Abendprogramm vor dem Fernseher
Diese Pflegehandlungen brauchen nur wenige Minuten Zeit - die Wirkung ist jedoch enorm. Besonders im Gesichtsbereich (aber auch überall sonst) kann es schnell zu Verklebungen oder Verfilzungen kommen. Ein derart vernachlässigtes Haarkleid kann zu Entzündungen der darunterliegenden Haut, Pilzbildung durch Feuchtigkeit im Fell, Juckreiz und anderen unangenehmen Nebenerscheinungen führen.
"Einmal waschen, schneiden, legen, bitte!"
Wie für uns Zweibeiner ist der regelmäßige Besuch im Frisörsalon auch für unsere Vierbeiner eine gute Gelegenheit, um die manchmal überbordende Frisur von langhaarigen oder lockigen Hunden „in Form“ bringen zu lassen. Aber: Die einmalige Profi-Behandlung ersetzt keinesfalls die Pflegemaßnahmen, die Frauerl und Herrli im Alltag vornehmen müssen.
Lassen Halter*innen etwa die Haare ihres Hundes rund ums Maul so verkleben und verfilzen, dass nur noch die Schere hilft, deutet das auf eine Vernachlässigung des Tieres hin, die tierschutzrechtliche Konsequenzen haben kann. Auch machen sich Hundefrisör*innen strafbar, wenn sie Verklebungen oder Verfilzungen ums Maul herum entfernen und dabei die Vibrissen, die sensiblen Tasthaare der Hunde, abschneiden. Grundsätzlich ist es Hundefrisör*innen nur nach Vorlage einer tierärztlichen Bestätigung gestattet, im Zuge der Pflegehandlungen die Vibrissen zu kürzen oder gar zu entfernen.
Wer einen Hund hält, hat Verantwortung
Hundehalter*innen haben sich ihren Hund - und damit dessen Fellbeschaffenheit - selbst ausgesucht und sind für die Pflege ihres Lieblings alleinverantwortlich. Das Fell verfilzen oder verkleben zu lassen, ist eine schlichte Vernachlässigung der Pflege des Hundes und damit auch grundsätzlich strafbar.
Es gilt daher vor Anschaffung des Hundes zu überlegen, ob eine tägliche, kurze Pflegeroutine des Fells in den Tagesablauf integriert werden kann oder nicht. Auch Hundefrisör*innen freuen sich über grundgepflegte Klient*innen und beraten gerne zum täglichen Pflegeprogramm.
Wenn Sie Fragen zu Hundefrisör*innen und -salons haben, dann hilft die Berufsgruppe Tierbetreuer der Wirtschaftskammer Wien gerne weiter.